Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von
Bischoffs Motorrad Shop GmbH. Änderungen der Geschäftsbedingungen können dem
Auftraggeber nur in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Der Auftraggeber kann diesen
innerhalb von zwei Wochen ebenfalls nur in schriftlicher Form widersprechen.
Bei Bestellungen von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Verbindlichen Bestellung für Fahrzeuge.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Mietvertrages.
2.AUFTRAGSERTEILUNG
Die von Bischoffs Motorrad Shop zu erbringenden Leistungen im technischen Bereich sind
im Auftrag schriftlich zu benennen, genau wie der voraussichtliche Termin der Fertigstellung.
Eine Kopie dieses Auftrages ist dem Auftraggeber nach erfolgter Unterschrift auszuhändigen.
Dieser Auftrag ist bindend. Nebenabreden, Sonderwünsche oder Sonderanfertigungen sind
in schriftlicher Form festzuhalten.
Durch den von dem Auftraggeber erteilten Auftrag an Bischoffs Motorrad Shop GmbH, ist es
dieser erlaubt, mit dem Kundenfahrzeug Probefahrten bzw. Überführungsfahrten durch zu
führen. Außerdem ist es der Firma erlaubt, Unteraufträge zu erteilen.
Bischoff ´s Motorrad Shop GmbH ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung bei
Auftragserteilung zu verlangen.
3. PREISANGABEN, KOSTENVORANSCHLAG
Verlangt der Auftraggeber die schriftliche Fixierung der Preise, die bei der Ausführung des
Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen, werden diese im Auftrag notiert. Bischoffs
Motorrad Shop GmbH verweist in diesem Fall auf die Preiskataloge und Arbeitswertlisten, die der
Auftraggeber auf Wunsch einsehen kann.
Verbindliche Preisangaben können dem Auftraggeber nur in Form eines schriftlichen
Kostenvoranschlages gegeben werden. Dort werden die Ersatzteile und die Arbeiten jeweils
einzeln mit Nettopreisen aufgeführt. Die gültige Umsatzsteuer wird am Ende des
Kostenvoranschlages genannt. Erteilt der Auftraggeber anhand dieses Kostenvoranschlages den
Auftrag an Bischoffs Motorrad Shop GmbH, so bedarf jegliche Überschreitung des
Gesamtpreises der Zustimmung des Auftraggebers. Bischoffs Motorrad Shop GmbH ist nach
Abgabe eines Kostenvoranschlages verpflichtet, sich bis zum Ablauf von drei Wochen an diese
Angaben zu halten.
Bei Kostenvoranschlägen für äußerliche Schäden werden dem Auftraggeber von Bischoffs
Motorrad Shop GmbH 10% des Rechnungsendbetrages in Rechnung gestellt. Bei Motor- oder
Elektroschäden wird maximal der derzeit gültige Stundensatz berechnet. Der gültige Stundensatz
ist im Werkstattbüro von Bischoffs Motorrad Shop GmbH ausgehängt. Bei nachfolgender
Auftragserteilung durch den Auftraggeber wird dieser bereits geleistete Betrag auf der Rechnung
in Abzug gebracht. Bei Nichterteilung eines Auftrages wird der Auftragsgegenstand zerlegt an
den Auftraggeber ausgehändigt.
4. RECHNUNGSSTELLUNG
Bei der Rechnungserstellung werden die verwendeten Ersatzteile, Materialien und
Sonderleistungen jeweils einzeln aufgeführt, ebenso die Preise bzw. Stundensätze jeder
technisch in sich abgeschlossenen Arbeitsleistung, sowie Fahrt- oder Transportkosten. Bei
einem vorab erstellten Kostenvoranschlag reicht bei Rechnungsstellung eine Bezugnahme
auf diesen aus. Es werden dann nur die zusätzlich ausgeführten Arbeiten einzeln aufgeführt.
Die Summe der Rechnung in Bezug zum Kostenvoranschlag darf um 10% variieren.
Abholung bzw. Anlieferung des Auftragsgegenstandes durch Bischoffs Motorrad Shop GmbH
auf Wunsch des Auftragsgebers erfolgen auf dessen Rechnung und Gefahr, sofern das
Verschulden nicht bei Bischoffs Motorrad Shop GmbH liegt.
Bei einer eventuellen Beanstandung von Seiten des Auftraggebers, muss dies spätestens
sechs Wochen nach Erhalt
5. VERGÜTUNG UND ABHOLUNG
Die Rechnungen sind bei Abholung des Auftragsgegenstandes sofort in Bar oder mit Giro Card zu
begleichen. Kreditkarten werden nur zur Hinterlegung der Mietkaution akzeptiert. Skontoabzug
ist nicht möglich. Eine Überschreitung des Zahlungstermins ist es Bischoffs Motorrad Shop
GmbH gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu
verlangen. Das Recht zur Geltendmachung auf einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden
bleibt unberührt.
Sollte der Auftragsgegenstand ohne Absprache mit Bischoffs Motorrad Shop GmbH länger als
einen Monat nach Fertigstellung nicht abgeholt und beglichen sein, fällt eine Standgebühr in
Höhe von € 3,50 pro Tag an.

6. UNTERNEHMERPFANDRECHT
Auf Grund der Forderung aus dem Auftrag steht Bischoffs Motorrad Shop GmbH ein
vertragliches Pfandrecht zu. Dieses Pfandrecht bezieht sich auf den Gegenstand, der durch die
Auftragserteilung in ihren Besitz gelangt ist. Sofern frühere Ersatzteillieferungen, Arbeiten oder
andere Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand noch nicht beglichen worden
sind, tritt auch hier das vertragliche Pfandrecht in Kraft. Ansonsten gilt es nur dann, wenn die
geschäftlichen Ansprüche unbestritten sind, bzw. ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Der
Auftragsgegenstand muss dem Auftraggeber gehören
7. HAFTUNG
Bei Schäden oder Verlusten am Auftragsgegenstand und deren Anbauten, die durch das Verschulden
der gesetzlichen Vertreter oder den Handlungsgehilfen von Bischoffs Motorrad Shop GmbH
entstanden sind, haftet die GmbH. Wertgegenstände, die vom Auftraggeber im Auftragsgegenstand
hinterlassen werden, werden nicht in Verwahrung genommen. Der Auftraggeber übernimmt dafür
selber die Haftung. Dazu gehören u.a. Wertsachen wie Geld, Sparbücher, Giro- und Kreditkarten,
Kostbarkeiten und andere Wertsachen.
Nach auftragsgemäßem Austausch von Zubehör und Ersatzteilen, werden diese umgehend nach
Abholung des Fahrzeuges entsorgt, sofern der Kunde darauf keinen Anspruch erhebt. Sollte der
Kunde sein zurück gelegtes Zubehör, egal ob alt oder neu, nicht innerhalb von zwei Wochen abholen,
wird Bischoffs Motorrad Shop GmbH dieses ebenfalls entsorgt.
Bei Eintritt einer Haftung von Bischoffs Motorrad Shop GmbH für Schäden oder Verluste am
Auftragsgegenstand, ist die GmbH zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Sollten die
Kosten der Instandsetzung unverhältnismäßig hoch sein oder eine Instandsetzung nicht
möglich sein, hat Bischoffs Motorrad Shop GmbH den Wiederbeschaffungswert des
Auftragsgegenstandes zu begleichen, der dem Tag der Beschädigung oder des Verlustes zu
Buche stand.
Sollten notwendige Abschleppkosten oder etwaige Personenschäden des Auftraggebers
anfallen, so hat Bischoffs Motorrad Shop GmbH diese bis zur Höhe der gesetzlichen
Mindestversicherungssumme für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu
tragen. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden gilt diese
Haftungsbegrenzung nicht.
Bischoffs Motorrad Shop GmbH ist bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zusätzlich
verpflichtet, dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Fahrzeug kostenfrei zur
Verfügung zu stellen. Dieses Fahrzeug kann die GmbH nach seinen jeweils hierfür gültigen
Bedingungen frei auswählen. Bischoffs Motorrad Shop GmbH kann anstelle eines eigenen
Fahrzeuges auch 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst
gleichwertigen Mietfahrzeugs erstatten oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den
Verdienstausfall ersetzen.
Meldet Bischoffs Motorrad Shop GmbH dem Auftraggeber die Fertigstellung seines
Fahrzeuges, so hat dieser das Ersatz- oder Mietfahrzeug unverzüglich wieder abzugeben.
Im Falle der Erstattung des Wiederbeschaffungswertes kann der Auftraggeber in den Fällen
Stellung eines Ersatzfahrzeuge Mietkostenerstattung Verdienstausfallersatz nur die Zeit in
Anspruch nehmen, die für Bischoffs Motorrad Shop GmbH erforderlich sein wird, um
unverzüglich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, das mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar
ist.
Ein unmittelbarer oder mittelbarer Schaden des Auftraggebers wird von Bischoffs Motorrad
Shop GmbH ein Ersatz nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GmbH geleistet.
Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
(ProdHaftG) bleiben unberührt.
Etwaige Schäden und Verluste an Auftragsgegenständen in der Obhut von Bischoffs
Motorrad Shop GmbH, sind dem Auftraggeber umgehend bekannt zu geben. Bei Schäden
oder Verlusten, die zu Lasten von Bischoffs Motorrad Shop GmbH gehen, ist der
Auftraggeber ebenfalls verpflichtet, diese umgehend der GmbH anzuzeigen. Diese Anzeige
hat in ausführlicher schriftlicher Form zu erfolgen. Die Anerkennung der Schäden oder
Verluste durch Bischoffs Motorrad Shop GmbH hat ebenfalls in schriftlicher Form zu
erfolgen. Gegenüber dem Auftraggeber haften die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen von Bischoffs Motorrad Shop GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Bischoffs Motorrad Shop GmbH behält sich das Eigentum an Ersatzteilen,,ECU`s
(beim ECU Flash ), Zubehör und Aggregaten, die nicht wesentlicher Bestandteil des Auftrag
Gegenstandes geworden sind,
bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Dienstleistungsverträgen wird die ECU erst nach
Zahlungseingang verschickt.
9. ECU FLASH
1. Programmierung des ECU/Steuergerät
Zur Steigerung der Motorenleistung wird mittels einer Software die ECU/das Steuergerät
umprogrammiert.
Zustandekommen des Vertrages/Auftrag zur Programmierung (flash) der ECU (Steuergerät)
1.1. Sofern Sie eine Programmierung der ECU/Steuergerät bei uns beauftragen möchten, wenden Sie
sich bitte per E-Mail oder Fax an uns. Über unseren Onlineshop mit Auswahl Ihres Fahrzeugs können
Sie lediglich den Wunsch zur Programmierung der ECU bekunden. Wir schicken Ihnen ein
Auftragsformular zu, das Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben mit der ECU an uns senden.
1.2. Der Vertrag zur Programmierung der ECU wird wirksam und kommt erst durch Zusendung des
unterzeichneten Auftrages mit dem Steuergerät (ECU) an die Büro- und Lieferadresse: Bischoff`s
Motorrad Shop GmbH, Fürstenbrunner Weg 8 14059 Berlin, Deutschland, zustande.
1.3 Die Programmierung der ECU/Steuergerät erfolgt bei uns im Betrieb. Bitte senden Sie uns dazu
die ECU/Steuergerät auf eigene Kosten zu.
1.4 Sie sind für den ordnungsgemäßen Aus- und Einbau der ECU/Steuergerät verantwortlich.
1.5. Bei der Programmierung der ECU/Steuergerät handelt es sich um eine Tuningmaßnahme.
Dadurch kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug entfallen, sodass Sie es nicht mehr im
öffentlichen Straßenverkehr nutzen dürfen. Außerdem kann die seitens des Herstellers und/oder
Verkäufers des Fahrzeugs gewährte Garantie und/oder Gewährleistung entfallen.
2. Lieferzeit
2.1. Die Programmierung der ECU/Steuergerät beläuft sich auf ca. 2-4 Werktage. Auf die genauen
Lieferzeiten weisen wir in der Email / Fax hin.
2.2. Sofern Sie Unternehmer sind, geht bei einem Kaufvertrag die Gefahr des zufälligen Untergangs,
der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der Ware mit der Auslieferung der Ware
durch uns an das Transportunternehmen auf Sie über. Dies gilt nicht, sofern Sie als Verbraucher bei
uns bestellen.
3. Preise und Versandkosten?
3.1. Die in der/dem Email/Fax genannten Preise sind Bruttopreise, enthalten die gesetzliche
Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich ggf. anfallender Versandkosten.
3.2. Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands 9,00 €.
4. Gewährleistung
4.1. Für Programmierung der ECU im Kundenauftrag, dem ECUflash: Eine Gewährleistung kann wird
nur dann gegeben, wenn uns eine vorherige Prüfung von Funktion und Zustand des Steuergerätes
(ECU) ermöglicht wird. D.h. wenn wir die ECU (Steuergerät) direkt am Fahrzeug prüfen können und
wir uns somit von der einwandfreien Funktion überzeugen können. Für ECUs (Steuergeräte), welche
uns per Post zugestellt oder übergeben wurden, können wir daher keine Gewährleistung/Haftung
übernehmen, da uns eine Prüfung der ECU (Steuergerät) zur einwandfreien Funktion in diesem Fall
nicht ermöglicht wird.
4.2. Rennsportteile, leistungsoptimierende Tuningteile und -zubehör, welche zur Erzielung von
Höchstgeschwindigkeiten dienen bzw. im Rennsport eingesetzt werden, sind grundsätzlich aufgrund
der hohen Beanspruchung von der Mängelhaftung ausgeschlossen.
4.3. Ansprüche und Rechte wegen Mängel verjähren im Verkehr mit Unternehmen innerhalb von 12
Monaten.
4.4. Sofern Sie Unternehmer sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung. Bei
einem Mangel steht uns im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung
durch Mangelbeseitigung oder Nachlieferung durch Neulieferung einer mangelfreien Sache zu,
sofern Sie Unternehmer sind. Diese Regelungen der Ziffer 4.3 finden keine Anwendung bei
Ansprüchen gegen uns als Lieferanten gem. §§ 478, 479 BGB.
4.5. Sofern Sie Unternehmer sind, setzen die Mängelgewährleistungsansprüche voraus, dass Sie Ihren
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Zeigt sich
bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu
machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur
Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs-
und Rügepflicht müssen Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung)
innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung in Textform anzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die
rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie die ordnungsgemäße Untersuchung
und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Die
Regelung in dieser Ziffer 4.2 gilt nur gegenüber Unternehmern.
10. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Berlin, 06.02.2020

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.